Inkasso-Glossar
Pfändung
Forderungspfändung (Konten- oder Lohnpfändung). Die Sachpfändung ist erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher den zu pfändenden Gegenstand beschlagnahmt hat. Die Forderungspfändung gilt als erfolgt, wenn der Pfändungsbeschluss dem Drittschuldner zugestellt worden ist. Durch die Pfändung entsteht ein Pfändungspfandrecht, das die Verwertung des gepfändeten Gegenstandes ermöglicht.