Inkasso-Glossar
Privatinsolvenz
Privatinsolvenz, die offiziell Verbraucherinsolvenz heißt. Hier handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, dass in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt ist. Ziel der Privatinsolvenz ist es, hoch verschuldeten Privatpersonen nach einer gewissen Zeit einen Neuanfang zu ermöglichen, indem der Schuldner nach Ablauf der so genannten Wohlverhaltensperiode und Abschluss des Insolvenzverfahrens (IV) von der Pflicht zur Tilgung der restlichen Schulden befreit wird (Restschuldbefreiung), frühestens jedoch nach sechs Jahren nach Eröffnung des IV.