Inkasso-Glossar
Titel
Titel ist die kurze Form für Vollstreckungstitel. Dieser Titel ist eine Urkunde, aus der ersichtlich ist, dass einem Gläubiger ein Anspruch gegenüber einem Schuldner zusteht. Der Vollstreckungstitel ist eine Grundvoraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Erst die gerichtlich titulierte Forderung bestätigt den Gläubigeranspruch gegen den Schuldner und besitzt somit eine formelle Rechtskraft.