Inkasso-Glossar
Bonität
Unter Bonität versteht man die Fähigkeit von Personen (juristische und natürliche) ihre aufgenommenen Schulden zu begleichen. Hierzu werden nicht nur die liquiden Mittel gezählt wie z. B. Kontoguthaben, sondern auch Vermögensgegenstände bzw. -werte wie Grundstücke, Häuser und Aktien.