Inkasso-Glossar
Rechnung
Die Rechnung (Faktura) ist eine Zusammenstellung inhaltlich feststehender Positionen und eine Mitteilung des aufgrund z. B. des Kaufvertrags fälligen Entgelts. Fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Angaben in der Rechnung können unangenehme Folgen haben. Ihre Berichtigung oder Ergänzung darf aber nur der Rechnungsaussteller vornehmen.